Der Verband sieht für den Aufstieg in die Swiss League in diesem Frühjahr mehrere Szenarien vor

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  • Gepostet von dam, am :

    20/01/2023
Source: SIHF

Die Clubs der Swiss League sowie die Mitglieder des Koordinations-Gremiums haben anlässlich der gestrigen Sitzung (19.1.2023) den Auf-/Abstiegsmodus zwischen der Swiss League und der MyHockey League angepasst. Die Änderungen treten per sofort in Kraft.

Aufgrund des freiwilligen Abstiegs des SC Langenthal in die MyHockey League (MHL) umfasst die Swiss League (SL) in der kommenden Saison aktuell voraussichtlich neun Mannschaften. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund der noch nicht abschliessend geklärten Situation in der Swiss League (siehe Medienmitteilung vom 22. Dezember 2022) und den aktuellen Auf-/Abstiegsbedingungen in der kommenden Saison 2023/24 nur acht oder gar sieben Mannschaften in der Swiss League spielen.

Bestimmungen für verschiedene Szenarien definiert

Um zu verhindern, dass aufgrund der aktuellen Bestimmungen keine MHL-Mannschaft aufsteigen kann und ein SL-Spielbetrieb in der kommenden Saison 2023/24 nur mit acht oder sieben Mannschaften absolviert werden müsste, wurden verschiedene Szenarien definiert, die nun sowohl von den Clubs der Swiss League als auch von den Mitgliedern des Koordinations-Gremiums einstimmig genehmigt wurden und per sofort in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen lauten wie folgt:

Falls die Swiss League für die Saison 2023/24 weniger als neun Mannschaften umfasst:

  • Direkter Aufstieg von zwei aufstiegsberechtigten Mannschaften, welche mindestens den Viertelfinal der MyHockey League erreicht haben (massgebend sind Art. 72 und Art. 73 des Spielbetriebsreglements).

Falls die Swiss League für die Saison 2023/24 neun oder zehn Mannschaften umfasst:

  • Direkter Aufstieg einer aufstiegsberechtigten Mannschaft, welche mindestens den Halbfinal der MyHockey League erreicht hat (massgebend sind Art. 72 und Art. 73 des Spielbetriebsreglements).
  • Falls zwei aufstiegsberechtigte Mannschaften im Final der MyHockey League stehen, dürfen beide Mannschaften direkt aufsteigen.

Falls die Swiss League für die Saison 2023/24 elf Mannschaften umfasst:

  • Direkter Aufstieg einer Mannschaft, welche mindestens den Halbfinal der MyHockey League erreicht hat (massgebend sind Art. 72 und Art. 73 des Spielbetriebsreglements).

Sobald die Swiss League zwölf Mannschaften umfasst:

  • Direkter Abstieg des Letztplatzierten der Swiss League
  • Direkter Aufstieg des Meisters der MyHockey League, falls diese Mannschaft aufstiegsberechtigt ist.
  • Sollte der Meister der MyHockey League nicht in die Swiss League aufsteigen können, dann steigt keine Mannschaft aus der Swiss League ab.

Fristverlängerung für freiwilligen Abstieg

Gemäss Art. 78 des Spielbetriebsreglements ist ein freiwilliger Abstieg in eine tiefere Liga jeweils bis zum 31. Januar möglich. Aufgrund der aktuellen Situation in der Swiss League hat das Koordinations-Gremium diese Frist bis am 15. Februar 2023 verlängert. Diese Fristverlängerung gilt nicht nur für die Swiss League, sondern auch für alle unteren Aktiv-Ligen. Dies jedoch nur einmalig für die Saison 2022/23 im Hinblick auf die Saison 2023/24. Begründet wurde der Entscheid des Koordinations-Gremiums mit der Tatsache, dass ein Rückzug aus dem professionellen Sport eine schwierige und existenzielle Entscheidung für die entsprechende Organisation sei. Die geschäftsführenden Gremien der betroffenen Clubs bräuchten genügend Zeit, um mit Partnern und Sponsoren zu diskutieren, bevor eine definitive Entscheidung über die Zukunft getroffen werden könne.

Davos kann Thurgau Indien Ladies übernehmen

Das Koordinations-Gremium hat an der Sitzung vom 19. Januar 2023 zudem das Gesuch des HC Davos um Übernahme der Thurgau Indien Ladies einstimmig genehmigt. Das Gesuch wurde innerhalb der Frist, welche die reglementarischen Bestimmungen (Art. 95 Abs. 3 des Spielbetriebsreglements) vorsehen, eingereicht und sämtliche Vereine der PostFinance Women’s League und der SWHL-B haben ihr schriftliches Einverständnis zu dieser Übernahme gegeben. Damit sind sämtliche Voraussetzungen für die Übernahme erfüllt.