Dean Kukan in der Champions Hockey League gesperrt

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  • Gepostet von dam, am :

    12/10/2022

Die Sportkommission des CHL hat beschlossen, Dean Kukan von den ZSC Lions Zürich aufgrund eines Vorfalls am sechsten Spieltag der Meisterschaft des Schweizer Vereins gegen Rögle Ängelholm für ein Spiel zu sperren.

Dean Kukan (#46) von den ZSC Lions Zürich, Zeit 59:52, war an einem Vorfall beteiligt, der als Slashing (IIHF Regel 61) gewertet wurde. Anhand des Videobeweises wurde festgestellt, dass der Vorfall eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme verdiente - Kategorie 1 - "Fahrlässigkeit" - unzureichende Aufmerksamkeit oder Überlegung, um eine Schädigung oder einen Fehler zu vermeiden.

Nach Ansicht des Schiedsrichters und unter Berücksichtigung des Videobeweises und der Entscheidung der CHL-PSK wird Dean Kukan (Nr. 46) von den ZSC Lions Zürich eine zusätzliche Disziplinarstrafe wegen eines Stockschlags erhalten (IIHF-Regel 61).

Am Dienstagabend setzte der Verteidiger 46 der ZSC Lions, Dean Kukan, eine illegale Aktion, die als Stockschlag gewertet wurde, gegen Rögle Ängelholms Stürmer 34, Adam Edström, ein und wurde dafür mit einer 5-minütigen + Spieldauerstrafe wegen Unbeherrschtheit bestraft. Wie auf dem Video zu sehen ist, gerieten Kukan und Edström in einen Kampf, unmittelbar nachdem Edström den Puck freigegeben hatte. Der Einsatz zwischen den beiden Spielern wurde nicht als strafwürdig angesehen, bis Kukan Edström einen harten und gezielten Schlag gegen die Hand versetzte.

Es ist wichtig zu beachten, dass zwei Kriterien erfüllt sein mussten, damit dieser Schlag als zusätzliche Strafe gewertet werden konnte. Das erste ist die Lage des Schnitts, der gerichtet und lokalisiert auf Edströms Hand war. Zweitens führte Kukan den Schlag als Vergeltung aus, insbesondere indem er seine Hände zusammenführte und eine Bewegung erzeugte, die der eines Baseballs ähnelte.

Die Sportkommission der LCH sperrt Dean Kukan (Nr. 46) von den ZSC Lions Zürich für ein Spiel, beginnend mit sofortiger Wirkung. Darüber hinaus wurde er zu einer Geldstrafe von 700 € verurteilt und wird als Wiederholungstäter betrachtet, falls weitere Disziplinarmaßnahmen innerhalb der LCH erforderlich werden sollten.