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EV Zug: 38 Millionen Franken Umsatz und ein Gewinn


29/10/2026

Anlässlich der 28. ordentlichen Generalversammlung, die am 29. Oktober in der OYM-Halle stattfand, präsentierte die EVZ Holding AG eine solide finanzielle Bilanz für das Geschäftsjahr 2025/26. Vor mehr als 241 Aktionären, die sich ausnahmsweise auf den Rängen und der Eisfläche des Komplexes versammelt hatten, bestätigte die Zuger Gruppe positive Zahlen: Die gesamte EVZ-Gruppe schliesst das Geschäftsjahr mit einem konsolidierten Umsatz von 38,0 Millionen Franken ab und weist einen Jahresgewinn von 506'089 Franken sowie eine solide Eigenkapitalquote von 64,4 % aus. Die Holding allein verzeichnete ihrerseits einen Gewinn von 7'428 Franken.

Neben der finanziellen Gesundheit war diese Versammlung von den Entwicklungsperspektiven in der Führung des Klubs geprägt. Während Verwaltungsratspräsident Hans-Peter Strebel sowie Adrian Risi, Matthias Strebel, Christoph Frey und Amin Ghiasi für eine weitere Amtszeit wiedergewählt wurden, verlässt Andreas Bachmann das Führungsgremium nach 13 Jahren Engagement. Der Klub beabsichtigt nun, seinen Verwaltungsrat zu verstärken, und führt Gespräche mit unabhängigen Persönlichkeiten, um zusätzliche Kompetenzen und Perspektiven – insbesondere im sportlichen Bereich – einzubinden. Sobald überzeugende Kandidaturen feststehen, kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden, um diese den Aktionären zur Abstimmung vorzulegen.

In seinem Eröffnungswort ging Hans-Peter Strebel auch auf die Diskussionen und Unruhen ein, die den Klub in den vergangenen Monaten begleitet hatten, und versicherte, dass die Organisation diese ernst genommen und die notwendigen Lehren daraus gezogen habe.

Die Aktionäre genehmigten zudem eine Generalrevision der Statuten der Gesellschaft, um sie an das revidierte Aktienrecht anzupassen und die Texte mit den aktuellen Strukturen des EVZ in Einklang zu bringen. Diese Überarbeitung führt insbesondere flexiblere Versammlungsformate sowie ein Kapitalband ein, welches dem Verwaltungsrat die Kompetenz verleiht, innerhalb zuvor festgelegter Grenzen eine Kapitalerhöhung durchzuführen, wobei eine Herabsetzung ausgeschlossen ist.